Bundesarbeitsgericht entscheidet: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Entscheidung gleicht einem Paukenschlag, denn in der Vergangenheit setzten viele Unternehmen auf das Vertrauensmodell – ohne große Bürokratie. Das Gericht beruft sich nun allerdings auf die Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Fall aus Nordrhein-Westfalen gibt Anstoß
Vor dem BAG ging es ursprünglich um einen Fall, bei dem Betriebsräte auf ein Initiativrecht für elektronische Arbeitszeiterfassungssysteme pochten. Dabei stand die Dokumentation von Überstunden im Fokus. Das Bundesarbeitsgericht wies die Forderung ab, da es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt. Das Urteil macht nun vor allem der Ampelkoalition Druck. Das Kabinett arbeitet nämlich daran, die 2019 beschlossenen Vorgaben des EuGH in deutsches Recht umzusetzen.
Urteil könnte Arbeitswelt verändern
Expert*innen rechnen nun damit, dass das Urteil des BAG weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben wird. So sei die Umsetzung von Vertrauensmodellen, mobiler Arbeit und Home Office demnach schwieriger. Unternehmen müssten zudem Lösungen für die Arbeitszeiterfassung einrichten, was Mehraufwand bedeuten kann.
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