Neues Gastro-Gesetz: Die Mehrwegpflicht kommt

Ab 2023 gilt in fast allen Gastronomiebetrieben die Mehrwegpflicht. Ab Januar müssen Betreiber*innen Speisen und Getränke zum Mitnehmen in wiederverwendbaren Behältern anbieten. Darunter fallen Restaurants, Cafés, Bistros und Lieferdienste, die Take-Away-Essen oder Coffee-To-Go verkaufen. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzentwurf Abfälle reduzieren, um Klima und Umwelt zu schützen.

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Ausnahmen für kleine Betriebe

Die neue Regel gilt nicht für die gesamte Gastronomie: Ausgenommen sind Betriebe mit einer Fläche unter 80 Quadratmetern und weniger als fünf Mitarbeiter*innen. Sie müssen Kund*innen trotzdem ermöglichen, Speisen und Getränke in eigenen Behältern mitnehmen zu können. Zudem darf die Mehrweg-Alternative nicht teurer sein. Lediglich ein Pfandgeld ist erlaubt.

 

Mehr als 280.000 Tonnen Abfall durch To-Go-Verpackungen

Bereits 2017 stellte der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fest, dass Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen jedes Jahr allein in Deutschland über 280.000 Tonnen Abfall verursachen.  Mehr als die Hälfte davon sind Teller, Boxen oder Schalen für den Sofortverzehr. Becher und Tassen für Getränke machen 20 Prozent aus. Die Einwegverpackungen bestehen zum größten Teil aus Papier, Pappe oder Karton sowie aus Kunststoff.

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