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Gerichtsurteil für die Wiesn: Nur direkte Tisch-Reservierungen sind gültig

Die Verbraucherzentrale Bayern weist Gäste des Oktoberfests darauf hin, dass Tische ausschließlich über die Websites der Festzelte reserviert werden sollten. Anderweitig erworbene Reservierungen seien ungültig. Grund für den Hinweis ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus Juli. Eine Eventagentur hatte demnach Tischbuchungen im Wert von 400 Euro für einen Preis von 3.299 Euro weiterverkauft.

Photo by Brett Sayles on Pexels

Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisiert

Die Betreiber*innen der Festzelte haben sich in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf geeinigt, dass nur Besucher*innen einen Anspruch auf ihre vorgemerkten Plätze haben, die direkt bei den Wirten reserviert haben. Bei dem Urteil sei das Angebot der Agentur „irreführend und damit unlauter“ gewesen. Dennoch lehnte das Gericht eine Schadensersatzpflicht ab.

 

Neustart nach zwei Jahren

Das Oktoberfest gilt als das größte Volksfest der Welt. In den vergangenen zwei Jahren sagten die Veranstalter*innen die Wiesn aufgrund der Corona-Pandemie ab. Nun lockt das Fest vom 17. September bis zum 3. Oktober wieder zahlreiche Menschen in die bayrische Landeshauptstadt. Bei der letzten Auflage 2019 besuchten etwa 6,3 Millionen Menschen die beliebte Veranstaltung auf den Theresienwiesen.

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